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   LG Hamburg, 31.03.2017 - 308 O 129/17   

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https://dejure.org/2017,30373
LG Hamburg, 31.03.2017 - 308 O 129/17 (https://dejure.org/2017,30373)
LG Hamburg, Entscheidung vom 31.03.2017 - 308 O 129/17 (https://dejure.org/2017,30373)
LG Hamburg, Entscheidung vom 31. März 2017 - 308 O 129/17 (https://dejure.org/2017,30373)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 24 Abs 1 UrhG, § 97 Abs 1 UrhG
    Urheberrechtsverletzung durch Integration eines Ausschnitts eines Lichtbildwerks in ein anderes Kunstwerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in

    Auszug aus LG Hamburg, 31.03.2017 - 308 O 129/17
    5 Abs. 3 S. 1 GG gebietet eine kunstspezifische Betrachtung bei der Auslegung und Anwendung der Vorgaben des Urheberrechtsgesetzes (vgl. BVerfG, GRUR 2016, 690, Rn. 85 - Metall auf Metall).

    Auch sind erhebliche wirtschaftliche Nachteile für den Antragsteller - etwa in Form von Absatzrückgängen - bei einer erlaubnisfreien Nutzung im Rahmen des Kunstwerks nicht ersichtlich (vgl. zu diesem Aspekt BVerfG, GRUR 2016, 690, Rn. 101 ff. - Metall auf Metall).

  • BGH, 28.07.2016 - I ZR 9/15

    auf fett getrimmt - Grenzen freier Benutzung von urheberrechtsgeschützten Fotos:

    Auszug aus LG Hamburg, 31.03.2017 - 308 O 129/17
    Eine freie Benutzung setzt voraus, dass angesichts der Eigenart des neuen Werks die entlehnten eigenpersönlichen Züge des geschützten älteren Werks verblassen (BGH, NJW 2017, 806, Rz. 19 - Auf fett getrimmt, m.w.N.).
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus LG Hamburg, 31.03.2017 - 308 O 129/17
    Zwar ist jenseits der Parodie grundsätzlich eine strenge Beurteilung angebracht, ob das neue Werk durch eigenschöpferische Leistung in dem Maß einen inneren Abstand zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen gewonnen hat, dass von einem selbstständigen Werk gesprochen werden kann (vgl. BGH, NJW 2000, 2202, 2206 - Laras Tochter).
  • BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97

    Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 31.03.2017 - 308 O 129/17
    Da es der Künstlerin gestattet ist, ihr Werk zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und zu verbreiten und es - durch das Plakat - zur Bewerbung ihrer Ausstellung, in der das Bild gezeigt wird, zu nutzen, sind auch die entsprechenden Mitwirkungshandlungen der Antragsgegnerin - im Interesse der Verkehrsfähigkeit rechtmäßig veröffentlichter Werke (vgl. BGH, GRUR 2001, 51 - Parfumflakon) - als nicht widerrechtlich anzusehen.
  • BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvR 825/98

    Germania 3

    Auszug aus LG Hamburg, 31.03.2017 - 308 O 129/17
    Für die Zulässigkeit der Verwendung eines fremden Werks im Rahmen eines Kunstwerks ist maßgeblich, ob sich das fremde Werk funktional in die künstlerische Gestaltung und Intention des neuen Kunstwerks einfügt und damit als integraler Bestandteil einer eigenständigen künstlerischen Aussage erscheint (vgl. BVerfG, GRUR 2001, 149, 152 - Germania 3).
  • LG Hamburg, 14.11.2008 - 308 O 114/08

    Motivschutz bei einem Lichtbildwerk: Übernahme eines fotografischen Motivs als

    Auszug aus LG Hamburg, 31.03.2017 - 308 O 129/17
    Das Gesicht des Mädchens ist aus dem konkreten Umfeld, das das Lichtbildwerk des Antragstellers zeigt, herausgelöst (vgl. zur Übernahme nur eines Motivs LG Hamburg, Urteil v.14.11.2008, Az. 308 O 114/08, BeckRS 2009, 03087 - Mauerspringer, m.w.N.).
  • LG Hamburg, 13.04.2017 - 324 O 106/17

    Recht am eigenen Bild: Verbreitung eines Kinderbildes im Rahmen einer

    Auf die Frage, ob diese Erstellung eine freie Benutzung (§ 24 Abs. 1 UrhG) oder eine unfreie Bearbeitung (§ 23 UrhG) des Ursprungsbildes darstellt (vgl. hierzu den Beschluss vom 31.03.2017 im Verfahren Az. 308 O 129/17), kommt es hier nicht an.
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